Corona-Regeln der Bundesländer: 3G, 2G-Plus, 2G – was gilt wo? (2024)

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Corona-Regeln der Bundesländer: 3G, 2G-Plus, 2G – was gilt wo? (1)

Auf dem Corona-Gipfel am Donnerstag wollen Bund und Länder darüber sprechen, wie sich die vierte Coronawelle brechen lässt. Klar ist aber auch, dass neue Maßnahmen Zeit brauchen, bis sie wirken. Angesichts der rapide steigenden Corona-Zahlen setzt ein Großteil der Länder bereits auf das 2G-Modell, bei dem nur Geimpfte und Genesene Zugang zu vielen Bereichen des öffentlichen Lebens haben. Allerdings variieren die Regeln je nach Bundesland erheblich.

Welche Regeln gelten wo? Der Überblick.

Baden-Württemberg: Das Land hat wegen der angespannten Lage auf den Intensivstationen die sogenannte »Alarmstufe« erreicht. Damit wird in vielen Bereichen die 2G-Regel eingeführt, ungeimpfte Menschen werden von der Teilnahme am öffentlichen Leben weitgehend ausgeschlossen.

Die Alarmstufe gilt, wenn der Wert von 390 Covid-Patienten auf den Intensivstationen zwei Tage in Folge erreicht oder überschritten wird. Die Corona-Verordnung sieht in diesem Fall landesweit die 2G-Regel etwa in Restaurants, Museen, bei Ausstellungen sowie bei den meisten anderen öffentlichen Veranstaltungen vor. Wer ungeimpft ist und nur einen Test vorweisen kann, wird auch im Kino, im Schwimmbad oder im Fitnessstudio, in Volkshochschulkursen und Musikschulen nicht mehr hereingelassen.

Ausnahmen gibt es etwa für öffentliche Verkehrsmittel und religiöse Veranstaltungen. Auch im Einzelhandel gilt in der Alarmstufe 3G ohne PCR-Test-Pflicht. Ausgenommen sind zudem Geschäfte der Grundversorgung wie Supermärkte sowie Märkte im Freien und Abhol- und Lieferangebote.

Bayern: Dramatisch steigende Inzidenzen und volle Intensivstationen: Die bayerische Krankenhaus-Ampel zeigt weiterhin rot. In Gaststätten, Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben gilt nur noch die 2G-Regel. Ein alternativer PCR-Test reicht nicht mehr aus.

Schon seit vergangener Woche haben nur geimpfte und genesene Menschen Zutritt zu Theatern, Kinos, Museen, Schwimmbädern und anderen Freizeiteinrichtungen. Ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren, für die noch keine Impfung zugelassen wurde.

Bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseuren bleibt es bei 3G-Plus: Ungeimpfte haben nur mit einem negativen PCR-Test Zutritt. Für minderjährige Schüler, die regelmäßig auf Corona getestet werden, gilt in Gastronomie, Hotels und Ferienwohnungen eine Ausnahme von der 2G-Regel.

Corona-Regeln der Bundesländer: 3G, 2G-Plus, 2G – was gilt wo? (2)

Berlin: Auch in der Hauptstadt gilt fast überall die 2G-Regel. Beispielsweise haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt zu Restaurants, Kinos, Theatern, Museen oder Galerien – ein negativer Test reicht nicht mehr. Das betrifft ebenfalls Freizeiteinrichtungen wie Saunen und Thermen oder Vergnügungsstätten wie Spielhallen, außerdem geschlossene Räume in Freizeitparks oder Tiergärten. Auch für einen Besuch beim Friseur oder bei der Friseurin gilt 2G. Kinder sind in Berlin nicht betroffen: Für Minderjährige reicht weiterhin ein negativer Corona-Test.

Brandenburg: Seit Montag gilt in dem Bundesland die 2G-Regel in Gaststätten, Hotels, Kinos, Theatern, Diskotheken, Klubs und Festivals. Ausgenommen sind Minderjährige mit negativem Test und Menschen, die nicht geimpft werden können.

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Bremen: In der Hansestadt gilt seit Ende Oktober die niedrigste Warnstufe 0. Dadurch entfällt auch die 3G-Regel in Innenräumen. Die 2G-Regel wäre bei höheren Warnstufen eine Option. Restaurants, Theater, Klubs oder auch Musikschulen und Sportstätten dürfen sie auch jetzt anwenden.

Hamburg: Bereits im August hatte Hamburg ein 2G-Optionsmodell für Publiku*mseinrichtungen wie Restaurants, Bars, Kinos und Theater beschlossen. Seitdem dürfen Betreiber auf freiwilliger Basis den Zugang auf Geimpfte und Genesene beschränken – ansonsten gilt dort noch verpflichtend die 3G-Regel.

Ab Samstag dürfen Ungeimpfte unter anderem Restaurants, Bars und Klubs nicht mehr betreten. Der rot-grüne Senat strich am Dienstag für etliche Bereiche das 3G-Modell und machte stattdessen das 2G-Modell zur Pflicht. Davon betroffen sind auch der Indoor-Freizeitsport sowie Theater, Kinos und körpernahe Dienstleistungen mit der Ausnahme von Friseuren, Fußpflege und medizinischen Behandlungen. Keine Verschärfungen gibt es vorerst im Einzelhandel oder öffentlichen Nahverkehr.

Hessen: In vielen Bereichen gilt die 3G-Plus-Regel. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss seit Donnerstag zur Teilnahme an 3G-Veranstaltungen oder beim Betreten von vielen 3G-Einrichtungen einen aktuellen PCR-Test vorlegen. Veranstalter haben außerdem die Option, nur Geimpfte und Getestete zuzulassen.

Auch für Betriebe mit Beschäftigten, die am Arbeitsplatz Kontakt zu externen Kunden haben, gelten nun 3G-Regeln. Bei 3G-Großveranstaltungen mit mehr als 5000 Teilnehmern dürfen nach den neuen Vorgaben künftig maximal zehn Prozent der Besucher Getestete sein. Die übrigen müssen entweder geimpft oder genesen sein.

Mecklenburg-Vorpommern: Für Städte und Landkreise, die auf der landeseigenen Corona-Warnampel die dritte von vier Warnstufen (»Orange«) erreichen, gilt die 2G-Regel. Dies greift bislang noch nirgendwo, das könnte sich aber in dieser Woche ändern.

Ausgenommen von 2G sind Kinder unter zwölf Jahren – für 12- bis 17-Jährige gilt das bis Jahresende. 7- bis 17-Jährige müssen aber einen tagesaktuellen Test vorlegen. In Kneipen, Restaurants und bei Veranstaltungen gilt schon länger ein 2G-Optionsmodell: Wenn nur Geimpfte und Genese Zugang haben, können viele Schutzmaßnahmen entfallen, in Kinos gilt hingegen in jedem Fall die 3G-Regel.

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Niedersachsen: In vielen Bereichen gibt es die 2G-Option – etwa für Restaurants, die Kultur oder größere Veranstaltungen. Seit Donnerstag gilt eine überarbeitete Corona-Verordnung, nach der 2G etwa bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen im Innenraum sowie in der Innengastronomie ab geringeren Warnstufen verpflichtend wird.

Diese Stufen sind landesweit noch nicht erreicht. Nach Angaben von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) soll die 2G-Regelung weiter ausgeweitet werden. Details nannte er aber noch nicht.

Nordrhein-Westfalen: Hier ist in Krankenhäusern, Museen oder in der Innengastronomie grundsätzlich die 3G-Regel vorgeschrieben. Für Diskotheken oder Partys drinnen mit Tanz gilt die 3G-Plus-Regel. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen PCR-Test oder einen Schnelltest vorweisen, wobei der Schnelltest maximal sechs Stunden alt sein darf. Will man zum Friseur oder in die Kneipe mit PCR-Test, darf der nur noch 24 Stunden alt sein, zuvor waren es 48 Stunden.

Die Kommunen dürfen jeweils auch strengere Maßnahmen einführen. Viele haben bereits 2G-Regeln für ihre Weihnachtsmärkte verhängt. Künftig sollen auch im Freizeitbereich Zugangsbeschränkungen für Erwachsene eingeführt werden, die nicht geimpft oder genesen sind. Das hat Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) nach einer Kabinettssitzung in Düsseldorf angekündigt. In besonders sensiblen Bereichen soll sogar 2G plus gelten – also aktuelle Tests auch für Geimpfte und Genesene. Dies betreffe unter anderem Karnevalssitzungen, sagte Wüst.

Rheinland-Pfalz: Das Land setzt seit längerer Zeit auf die sogenannte 2G-plus-Regelung. Demnach ist die Zahl der zugelassenen, ungeimpften Menschen beschränkt und wird weiter reduziert, wenn etwa die Sieben-Tage-Inzidenz oder die Krankenhausbelegung bestimmte Schwellenwerte überschreiten. So gelten etwa in der Innengastronomie keine Maskenpflicht und kein Abstandsgebot mehr, wenn nicht mehr als 25 Ungeimpfte anwesend sind. Die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum wurden generell aufgehoben.

Saarland: Hier gilt das Saarland-Plus-Modell mit einer weitgehenden 3G-Regelung etwa für Innenbereiche von Gastronomie, Freizeiteinrichtungen, Sportveranstaltungen. Jedoch plant auch die Landesregierung eine weitere Verschärfung der Maßnahmen, die ab Anfang nächster Woche gelten könnte.

Das Kabinett hat sich laut einem Regierungssprecher auf die Einführung der 2G-Regel im Innenbereich verständigt. Demnach sollten dann nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt zu Gastronomie und Indoor-Veranstaltungen haben. Die Details einer neuen Verordnung müssten aber noch erarbeitet werden und könnten dann nach den Bund-Länder-Beratungen beschlossen werden.

Sachsen: Als erstes Flächenland nutzt der Freistaat seit Anfang vergangener Woche die 2G-Regel umfassend. Grund dafür sind die rasant steigenden Corona-Zahlen. Nur Geimpfte und Genesene dürfen in Restaurants, Kneipen oder Diskotheken – ein negativer Test reicht nicht.

Nun will das Land die Maßnahmen weiter verschärfen. In Einrichtungen wie Pflegeheimen und Krankenhäusern soll bald eine generelle Testpflicht auch für Geimpfte und Genesene gelten, sagte Sozialministerin Petra Köpping (SPD) in Dresden.

Wird die Überlastungsstufe erreicht, greift die 2G-Regel auch im Einzelhandel. Ausgenommen sind etwa Supermärkte und Drogerien. Für die Organisatoren von Freizeit- und Kulturveranstaltungen ist eine »2G-plus-Option« geplant. Wer mit dem öffentlichen Nahverkehr fährt, muss eine FFP2-Maske tragen. Die Eckpunkte der Corona-Schutzverordnung sollen am Freitag vom Kabinett endgültig beschlossen werden.

Sachsen-Anhalt: In dem Land soll die 3G-Regel konsequent umgesetzt werden – oder die Veranstalter sollen selbst auf die 2G-Option setzen. Die Landesregierung begründet ihr Vorgehen damit, dass noch unklar ist, was nach dem Auslaufen der »epidemischen Notlage von nationaler Tragweite«, das für Ende November geplant ist, gelten soll. Dies dürfte eine der zentralen Fragen beim Bund-Länder-Treffen am Donnerstag werden.

Schleswig-Holstein: Hier greift bei Veranstaltungen in Innenräumen generell die 3G-Regel; es gilt dann keine Maskenpflicht. In Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen muss aber die Maske weiter getragen werden. Ab Montag dürfen Ungeimpfte keine Innenräume von Freizeitstätten und Gaststätten mehr besuchen. Kinder bis einschließlich sieben Jahre und minderjährige Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, sind ausgenommen. Das Grundprinzip lautet dann: bei Freizeitveranstaltungen 2G, bei beruflichen und für Jugendliche 3G.

Thüringen: In dem Bundesland sollten die Kommunen in der höchsten Corona-Warnstufe drei ein 2G- oder 3G-Plus-Modell einführen. Jedoch setzten dies etliche Kreise und Städte lange nicht um. Nun hat das Land die Einführung einer 2G-Pflicht für weite Teile des öffentlichen Lebens beschlossen. Demnach soll unter anderem in der Gastronomie, in Beherbergungsbetrieben und zu Veranstaltungen nur noch Geimpften und Genesenen Zutritt gewährt werden. Ein negativer Corona-Test reicht dann oftmals nicht mehr aus.

Die 2G-Regel gilt vor allem für Gäste, Kunden und Besucher, nicht aber für Beschäftigte. Außerdem sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche geplant. Die neuen 2G-Regeln sollen bereits in der laufenden Woche von den Kommunen umgesetzt und später in einer neuen Corona-Verordnung des Landes festgeschrieben werden.

col/dpa

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